Hintergrund zur neuen Ausbildereignungsprüfung

Seit 2009 wieder Pflicht: Der Ausbildereignungsschein (Ausbildung der Ausbilder) (AEVO)

Nachdem der Ausbildungsstellenmarkt Anfang 2000 sehr schwierig war, beschloss die damalige Bundesregierung im Jahre 2003 die Nachweispflicht der Ausbildereignungsprüfung auszusetzen. So sollten vor allem die kleineren Betriebe davon profitieren und dazu anmiert werden, selbst auszubilden.

2006 stellte das Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) jedoch fest, dass die Aussetzung der Nachweispflicht nicht den erhofften Erfolg gebracht hatte. Zwar gab es einen kleinen Zuwachs an neuen Ausbildungsstellen, aber gleichzeitig traten auch massiv negative Folgen auf. Gerade in Betrieben, wo das Ausbildungspersonal über keinen Ausbildereignungsnachweis verfügte, traten gehäuft Schwierigkeiten auf, die wiederum zur Folge hatten, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche sprunghaft zunahm. Außerdem fiel auf, dass die Auszubildenden in diesen Betrieben überdurchschnittlich häufig schlechte Noten bei den Abschlussprüfungen erzielten. 1)

Aufgrund dieses Misserfolgs wurde der Nachweis eines „Ausbildereignungsscheins“ mit Beginn vom 01. August 2009 wieder Pflicht, so dass jeder zukünftige Ausbilder eine entsprechende Ausbildereignungsprüfung ablegen muss.

An wen richtet sich unser Ausbilderlehrgang?

Unser Ausbilderlehrgang richtet sich an ALLE Personen, die bereits ausbilden oder in Zukunft ausbilden wollen und den AdA-Schein dazu benötigen. Es ist egal, ob Sie einen handwerklichen, kaufmännischen oder gewerblich – technischen Beruf ausüben oder sich auf Ihre Meisterprüfung (Teil IV des Meisterlehrgangs) vorbereiten müssen.

Am Ende des Lehrgangs legen Sie eine Prüfung vor der IHK Kassel / Hannover ab und der erworbene AdA Schein wird von allen anderen Kammern anerkannt. Das heißt, dass der AdA Schein der IHK Kassel somit auch von der Handwerkskammer (HWK) Kassel vollwertig auf Ihren Meisterlehrgang angerechnet wird.

1) Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): BWP- Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung. Heft 3. 37.Jahrgang. Bonn: 2009, S.49